BZU - Architekturleistungen Bahnzugang 2023

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Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht vor, dass Reisende bis Ende 2023 an Bahnhöfen barrierefreie Zugänge zu den Perrons haben und autonom in die Züge ein- und aussteigen können. Die Massnahmen wie Perronerhöhungen, benutzerfreundliche Rampen und Lifte, Markierungen und Beleuchtung dienen Menschen mit eingeschränkter Mobilität und älteren Menschen, aber auch Reisenden mit Kinderwagen oder Gepäck. Bis Ende 2023 werden 542 Bahnhöfe umgerüstet sein, was bedeutet, dass 86 Prozent der Reisenden von den Umsetzungen profitieren werden.

Wir unterstützen die Gesamtprojektleitung SBB bei mehreren Linienpaketen in sämtlichen architektonischen Fragestellungen.

 

Oberprojektleitung: Andrea Sigrist

Fotos Kamm Architekten AG und www.sbb.ch



Die übergeordneten Richtlinien zu Sicherheit und Barrierefreiheit der SBB, die Teilaspekte aller eingebundenen externen Planer und SBB-Fachdienste und die spezifischen Bedingungen jedes Halteortes bilden den Handlungsrahmen.
Alle Stationen werden städtebaulich und betrieblich untersucht  und bereinigt. Wir sind zuständig für die Koordination der Perronmöblierung mit Wartekabinen, Sitzgelegenheiten, Beschilderung, Beleuchtung etc., aller Sicherheitsmassnahmen wie ausreichende Durchgangsbreiten, Rampensteigungen, taktile Linien und mehr und optimieren die generelle Zugänglichkeit.  Wir begleiten alle Projektphasen Vorprojekt, Bauprojekt, Plangenehmigungsverfahren und Ausschreibung / Realisierung.

Paket D:
Eiken AG, Frenkendorf BL, Rupperswil AG, Schönenwerd SO, Suhr AG, Wildegg AG, Koblenz AG, Rietheim AG

Paket E:
Brunnen UR, Emmenbücke Gersag LU, Emmenbrücke LU, Merlischachen SZ, Rothenburg LU, Schwyz

Paket P2:
Arnegg Gossau SG, Bischofszell Nord TG, Flums SG, Kaiserstuhl AG, Kemptthal ZH, Reutlingen Winterthur, St. Gallen Bruggen

 

Am Beispiel des Bahnhofs Brunnen sind einige Aspekte der Aufgabe BZU aufgezeigt.

  • Das Führungskonzept zeigt die lückenlosen Führungskette für sehbehinderte / blinde Reisende auf Eisenbahninfrastrukturanlagen. 
  • Baumassnahmen bei Eisenbahnanlagen werden im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens (PGV) durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) bewilligt. Der Möblierungsplan der Perronanlagen bildet einen Teil der Genehmigungsunterlagen.
  • Die Bahnhanlagen werden unter Betrieb umgebaut. Sichere Kundenlenkung und Gewährleistung der Zugänglichkeit während der verschiedenen Ausführungsschritte sind zentrale Aufgaben.

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